Kontakt

Fahrschule Vogl-Fernheim
Ing. Ballerstraße 1
A-6460 Imst
Tel.: +43 54 12 / 63 555
office@vogl-fernheim.at

Probeschein + schwerer Verstoß = Nachschulung

Wer den Probeführerschein besitzt und die 0,1-Promillegrenze überschreitet oder einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, wird zur Nachschulung verpflichtet.


Als schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gelten:

  • Fahrerflucht
  • Fahren gegen Einbahn
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Nichtbefolgen von Überholverboten
  • Vorrangverletzung
  • Überfahren von Rotlicht bei geregelten Kreuzungen
  • So genannte „Geisterfahrer“
  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen
  • fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung, die beim Lenken eines Kraftfahrzeuges begangen wurde.