Kontakt
Fahrschule Vogl-Fernheim
Ing. Ballerstraße 1
A-6460 Imst
Tel.: +43 54 12 / 63 555
office@vogl-fernheim.at
Probeschein + schwerer Verstoß = Nachschulung
Wer den Probeführerschein besitzt und die 0,1-Promillegrenze überschreitet oder einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, wird zur Nachschulung verpflichtet.
Als schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gelten:
- Fahrerflucht
- Fahren gegen Einbahn
- Überholen unter gefährlichen Umständen
- Nichtbefolgen von Überholverboten
- Vorrangverletzung
- Überfahren von Rotlicht bei geregelten Kreuzungen
- So genannte „Geisterfahrer“
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen
- fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung, die beim Lenken eines Kraftfahrzeuges begangen wurde.