Führerschein

Vogl-Fernheim - Deine Fahrschule im Tiroler Oberland

Kompetenz - Flexibilität - Verlässlichkeit

Führerscheinklassen

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Führerscheinklassen

Modul AM – Mopedführerschein

Ab 15 Jahren! Seit 19. Jänner 2013 ersetzt die Führerschein-Klasse AM (Mopedführerschein) den Mopedausweis. Die Mopedausbildung und -prüfung bleiben unverändert, d. h., dass die theoretische Ausbildung, die Praxisausbildung und die theoretische Mopedprüfung für alle Pflicht ist. Die Reihenfolge Praxis – theoretische Prüfung ist dabei nicht vorgeschrieben. Details Ein Mopedführerschein berechtigt …

Motorcycle driver riding in Alpine highway, Nockalmstrasse, Austria, Europe.
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Modul A1, A2 und A – Motorrad

Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (gültig seit 19. Jänner 2013) hat sich in der Führerschein-Klasse A einiges getan. Neu ist die Klasse A1 (125 ccm), die du bereits mit 16 Jahren erwerben kannst. Anstatt der „Vorstufe A“ gibt es nun die Klasse A2 (ab 18 Jahren). Für diese Klassen ist jeweils …

Highway view from inside the car, sun rising in the background,
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Modul B L17, B Dual und B Vollversion

Verschiedene Wege führen zum B-Führerschein (PKW). Wenn du nicht bis 18 warten willst, kannst du schon mit 15,5 Jahren ein Auto lenken (B mit L17) und bereits mit 17 Jahren alleine Auto fahren. Für die Klasse B ist (wie für Klasse A) eine Mehrphasenausbildung (MPA) vorgesehen. Nach Erteilung der Lenkberechtigung …

Auto mit Wohnwagen fährt auf einer Bundesstraße
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Modul BE Anhänger

Seit 19. Jänner 2013 darf mit dem Führerschein Klasse B ein schwerer Anhänger nur noch unter bestimmten Bedingungen gezogen werden. Mit dem Führerschein der Klasse BE können auch schwerere Anhänger gezogen werden: Zugfahrzeug (Klasse B) und Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg (Gesamtmasse beider also …

Loaded European truck on motorway in sunset
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Modul C1, C1E, C und CE – LKW

Prinzipiell gilt für alle Klassen in der Gruppe C (C1, C1E sowie C) ein Mindestalter von 18 Jahren (Klasse C: 21 Jahre, mit Ausnahmen). Die Fahrprüfung darfst du also frühestens an deinem 18. Geburtstag absolvieren. Die theoretische und praktische Ausbildung kannst du jedoch bereits mit 17,5 Jahren in der Fahrschule …

White Modern comfortable tourist bus driving through highway at
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Modul D1, D1E, D und DE – Busse

Die verschiedenen Klassen der Gruppe D berechtigen prinzipiell dazu, Kraftwagen zur Beförderung von mehr als 8 Personen (Busse) zu fahren. Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppen bestehen darin, wie viele Personen maximal befördert werden dürfen bzw. ob zusätzlich ein Anhänger gezogen werden darf. Für die Klasse D gilt prinzipiell ein Mindestalter …

Large potato harvester pulled by a tractor processing a filed : Generative AI
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Modul F – Traktoren

Ein Führerschein der Klasse F berechtigt dich folgende Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von max. 50 km/h zu lenken: Zugmaschinen Motorkarren selbstfahrende Arbeitsmaschinen landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen Transportkarren   Außerdem dürfen gelenkt werden: Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, …

Auf dem Weg zum Führerschein

Probeführerschein

Jeder neue Führerschein (alle Klassen, außer AM und F) ist in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein. Bei L17 und A1 dauert die Probezeit in jedem Fall bis zum 20. Geburtstag.

Für die Probezeit gelten folgende Regelungen:

  • Alkoholgrenze von 0,1 Promille: wer innerhalb der Probezeit gegen die 0,1 Promillegrenze verstößt oder ein sonstiges schweres Verkehrsstrafdelikt begeht (z. B. Fahrerflucht, Vorrangverletzung, höhere Geschwindig-keitsbertretung, gelb oder rot bei der Ampel überfährt, telefoniert od. SMS, od. am Handy schreibt während der Fahrt, STOP überfährt, Überholverbote nicht beachtet,  etc.) wird von der Behörde zu einer Nachschulung beordert.
  • Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr, bzw. beginnt eine neue Probezeit von einem Jahr zu laufen, wenn die zweijährige Probezeit inzwischen abgelaufen ist.
  • Die Verlängerung (Neubeginn) der einjährigen Probezeit wird in den Führerschein eingetragen. Das ist mit einer Neuausstellung (und damit weiteren Kosten) des Scheckkartenführerscheins verbunden.
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Ausbildung in mehreren stufen

Mehrphasenausbildung

Seit dem Jahr 2003 ist für jeden neuen Fahrschüler eine Mehrphasenausbildung vorgesehen. Damit sollen die hohen Unfallzahlen von jungen Führerscheininhabern möglichst effizient reduziert werden.

Die zweite Ausbildungsphase ist innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinprüfung zu absolvieren und umfasst drei Teile:

  • erste Perfektionsfahrt: 2 bis 4 Monate nach Erwerb des Führerscheins mit einem Fahrlehrer
  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil – 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
  • zweite Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung (Hinweis: zwischen den beiden Perfektionsfahrten müssen mind. drei Monate liegen)

 

Aufgrund dieses Ausbildungssystems mit mehreren Stufen wird der Führerschein auch Mehrphasenführerschein genannt.

Der große Vorteil: Durch den Mehrphasenführerschein wirst du viel länger durch geschulte Fachkräfte begleitet. Unsere Fahrlehrer machen dich frühzeitig auf Fehler aufmerksam. So können wir hoffentlich verhindern, dass Fehler übersehen oder gar automatisiert werden.

Wer's richtig machen will, war sicher schon beim Fahrsicherheitstraining oder hat den Erste-Hilfe-Kurs schon mehrfach wiederholt bzw. war sicher wieder einmal zur Auffrischung in einer Fahrschule.

"L-Übungsfahrten" für Führerschein B

B Duale Ausbildung

Für die Klasse B können Übungsfahrten mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchgeführt werden. Die übrige Ausbildung ist dann verpflichtend in der Fahrschule zu absolvieren.

Ablauf der Ausbildung nach § 122 KFG - „L-Übungsfahrten“:

  • Du musst die Vor- und Grundschulung in der Fahrschule (frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter; z. B. 17,5 Jahre für die Klasse B) machen. Außerdem musst du gemeinsam mit deiner Begleitperson eine Unterrichtseinheit zur theoretischen Einweisung in der Durchführung von Übungsfahrten in der Fahrschule absolvieren.
  • Danach kannst du den Antrag auf „Bewilligung zur Durchführung von Übungsfahrten“ in unserer Fahrschule stellen. Voraussetzungen dafür:
    • Mindestalter (z. B. 17,5 Jahre für B)
    • Verkehrszulässigkeit (von Behörde überprüft)
    • Ärztliches Gutachten
    • Deine Begleitperson muss den Führerschein für die betreffende Klasse seit mind. 7 Jahren besitzen, Fahrpraxis für die vergangenen drei Jahre nachweisen, keine Bestrafung wegen eines Entzugsdeliktes und max. eine Vormerkung haben und in einem besonderen Naheverhältnis zu dir stehen (z. B. Elternteil). Es dürfen maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.
      Hinweis: der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden.
  • Übungsfahrten machen: Wenn du den Bewilligungsbescheid hast, kannst du mit deiner Begleitperson Übungsfahrten durchführen. Diese gelten als praktische Hauptschulung und es müssen mindestens 1000 Kilometer absolviert werden. Jede Übungsfahrt musst du in ein Fahrtenprotokoll eintragen, das von dir und deiner Begleitperson unterschrieben werden muss.
    Bei den Übungsfahrten müsst ihr den Bewilligungsbescheid, einen Lichtbildausweis von dir sowie den Führerschein deiner Begleitperson immer dabei haben. Das Auto ist vorne und hinten mit dem „L-Taferl“ während der Fahrt zu kennzeichnen. Außerdem ist noch folgendes einzuhalten:
    • Alkoholgrenze von 0,1 Promille (für dich und deine Begleitperson)
    • Begleitperson muss neben dir sitzen
    • Übungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden
    • Das Ziehen von Anhängern ist unzulässig
  • Beobachtungsfahrt in der Fahrschule: nach mind. 1000 km Übungsfahrt machst du gemeinsam mit deinem Fahrlehrer und deiner Begleitperson eine Beobachtungsfahrt
  • Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung: Den Abschluss der Schulung bildet die Perfektionsschulung (4 UE) sowie die Prüfungsvorbereitung (1 UE)
  • Fahrprüfung: besteht wie üblich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Den praktischen Teil kannst du frühestens mit Erreichen des für die Klasse geltenden Mindestalters ablegen (z. B. 18 Jahre für B). Prüfungstermine werden von uns organisiert

Hinweis: Natürlich ist auch für die duale Ausbildung ein Erste-Hilfe-Kurs (entsprechend der Klasse) vorgeschrieben.

Wenn du dich für die duale Ausbildung entscheidest, stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.