Modul C1, C1E, C und CE – LKW
Prinzipiell gilt für alle Klassen in der Gruppe C (C1, C1E sowie C) ein Mindestalter von 18 Jahren (Klasse C: 21 Jahre, mit Ausnahmen). Die Fahrprüfung darfst du also frühestens an deinem 18. Geburtstag absolvieren. Die theoretische und praktische Ausbildung kannst du jedoch bereits mit 17,5 Jahren in der Fahrschule starten. Die jeweiligen Klassen unterscheiden sich v. a. hinsichtlich der höchst zulässigen Gesamtmasse.
Details
Klasse C1: LKW bis 7,5 t
Die Führerscheinklasse C1 ist die Vorstufe der Klasse C1E. Mit dem C1 darfst du LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t fahren (dürfen nicht in Klasse D 1 und D fallen). Außerdem dürfen damit auch leichte Anhänger (höchste zulässige Gesamtmasse von max. 750 kg) gezogen werden.
Voraussetzungen:
- Führerschein Klasse B muss vorhanden sein. Willst du Führerschein B und C1 gleichzeitig absolvieren, musst du zuerst die theoretische und praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestehen, bevor du zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C1 antreten kannst.
- Mindestalter: 18 Jahre (bei Absolvierung der praktischen Fahrprüfung), die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kannst du bereits mit 17,5 Jahren beginnen.
Klasse C1E: LKW bis 7,5 t und Anhänger
Mit dem Führerschein der Klasse C1E dürfen auch Anhänger oder Sattelanhänger gezogen werden, die schwerer sind als 750 kg. Das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination darf allerdings 12.000 kg nicht übersteigen.
Die Klasse C1E berechtigt außerdem, ein Zugfahrzeug der Klasse B sowie einen Anhänger oder Sattelanhänger zu ziehen. Auch hier gilt die höchst zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 12.000 kg.
Voraussetzungen:
- Führerschein Klasse B muss vorhanden sein. Willst du Führerschein B und C1E gleichzeitig absolvieren, musst du zuerst die theoretische und praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestehen, bevor du zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C1E antreten kannst.
- Mindestalter: 18 Jahre (bei Absolvierung der praktischen Fahrprüfung), die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kannst du bereits mit 17,5 Jahren beginnen.
Klasse C: LKW
Der Führerschein der Klasse C berechtigt zum Lenken von:
- Kraftwagen mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (die Fahrzeuge dürfen jedoch nicht unter die Klasse D1 oder D fallen)
- Sonderkraftfahrzeugen
- Fahrzeugen der Klasse D1 oder D – wenn keine Fahrgäste befördert werden, innerhalb Österreichs, wenn der Lenker die Lenkerberechtigung der Gruppe C vor dem 1. November 1997 erworben hat oder wenn der Lenker mind. 1 Jahre alt ist und seit mind. 2 Jahren die Lenkberechtigung für die Klasse C hat und wenn es sich entweder um Überprüfungsfahrten oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.
- Mit der Klasse C darf auch ein leichter Anhänger (max. 750 kg) gezogen werden.
- Befristung:
Die Lenkberechtigung C wird max. für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr für zwei Jahre erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. - Promillegrenze: eigentlich 0, also darf kein Alkohol getrunken werden! d.h. in Österreich max. 0,1 Promille im Blut bzw.max. 0,05mgr/l in der Atemluft (wegen der alkoholischen Gährung möglich)