Modul B L17, B Dual und B Vollversion

Highway view from inside the car, sun rising in the background,
Führerscheinklassen

Modul B L17, B Dual und B Vollversion

Verschiedene Wege führen zum B-Führerschein (PKW). Wenn du nicht bis 18 warten willst, kannst du schon mit 15,5 Jahren ein Auto lenken (B mit L17) und bereits mit 17 Jahren alleine Auto fahren. Für die Klasse B ist (wie für Klasse A) eine Mehrphasenausbildung (MPA) vorgesehen. Nach Erteilung der Lenkberechtigung (Phase 1) ist eine zweite Ausbildungsphase vorgeschrieben. (MPA1+Fahrsicherheitstraining+MPA2). Auch für B dual.

FÜHRERSCHEIN-AUSBILDUNGEN FÜR B

B 17  „L17-mit 3000km“ 

B DUAL  „mit 1000km ÜBUNGSFAHRT 12Fahrstunden“                                  

B VOLLVERSION (mit 18 Fahrstunden)

 

 

B 17  „L17-ÜBUNGSFAHRT MIT 3000km“

Kann mit 15,5 Jahren begonnen werden – Theorieprüfung nach dem Kurs sofort möglich – praktische Prüfung erst mit 17 Jahren

• Du musst die komplette Theorieschulung (32 Einheiten) in der Fahrschule (frühestens mit 15,5 Jahren für die Klasse B17) machen. Gleichzeitig kannst du schon mit den Fahrstunden beginnen. (12 Fahrstunden bei L17 plus Einweisung der Begleitpersonen (max.2 Personen)). Außerdem musst du gemeinsam mit deiner Begleitperson eine Unterrichtseinheit zur theoretischen Einweisung in der Durchführung von Übungsfahrten in der Fahrschule absolvieren. 

• Danach kannst du den Antrag auf „Bewilligung zur Durchführung von Übungsfahrten“ in unserer Fahrschule stellen. Voraussetzungen dafür:

◦ Mindestalter (z. B. 15,5 Jahre für L17 + 2 Wochen)

◦ Verkehrszulässigkeit (von Behörde überprüft)

◦ Ärztliches Gutachten

◦ Deine Begleitperson muss den Führerschein für die betreffende Klasse seit mind. 7 Jahren besitzen, Fahrpraxis für die vergangenen drei Jahre nachweisen, keine Bestrafung wegen eines Entzugsdeliktes und max. eine Vormerkung haben und in einem besonderen Naheverhältnis zu dir stehen (z. B. Elternteil). Es dürfen maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

◦ Hinweis: der Bewilligungsbescheid der Behörde gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden.

• Wenn du den Bewilligungsbescheid hast, kannst du mit deiner Begleitperson Übungsfahrten durchführen. Nach mindestens 1000 Kilometer kommst du mit deiner Begleitperson und eurem Auto in die Fahrschule zur Feedbackfahrt. Ein Fahrlehrer/in fährt eine Einheit mit euch mit und protokolliert die Fahrt. In der zweiten Einheit wird die Fahrt anlysiert und besprochen. Dasselbe nach 2000km. Jede Übungsfahrt musst du in ein Fahrtenprotokoll eintragen, das von dir und deiner Begleitperson unterschrieben werden muss. Nach 3000km sind noch 2 Fahrstunden mit dem Prüfungsauto und eine Motorstunde zur Prüfungsvorbereitung im Preis inkludiert.

• Bei den Übungsfahrten müsst ihr den Bewilligungsbescheid, einen Lichtbildausweis von dir, sowie den Führerschein deiner Begleitperson immer dabei haben. Das Auto ist vorne und hinten mit dem „L17-Taferl“ während der Fahrt zu kennzeichnen. Außerdem ist noch folgendes einzuhalten:

◦ Alkoholgrenze von 0,1 Promille (für dich und deine Begleitperson)

◦ Begleitperson muss neben dir sitzen

◦ Übungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden

◦ Das Ziehen von Anhängern ist erlaubt

• Die Führerscheinprüfung: besteht wie üblich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Den praktischen Teil kannst du frühestens mit Erreichen des für die Klasse geltenden Mindestalters ablegen (17 Jahre für B 17). Prüfungstermine werden von uns organisiert. Theorie nach der theoretischen Ausbildung (32 Einheiten) schon mit 15,5 + 2 Wochen zwar möglich, aber achtung sowohl die L-Tafel wie auch der Nachweis der Fahrstunden und der Theorieausbildung ist nur 18 Monate gültig!

Hinweis: Natürlich ist auch für die L17 Ausbildung ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben.

 

B DUAL  „L-ÜBUNGSFAHRT“

B Dual mit 1000km

Beginn mit 17,5 Jahren praktische Prüfung mit 18 Jahren

• Du musst die Vor- und Grundschulung in der Fahrschule (frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter; 18 Jahre für die Klasse B) machen. Außerdem musst du gemeinsam mit deiner Begleitperson eine Unterrichtseinheit zur theoretischen Einweisung in der Durchführung von Übungsfahrten in der Fahrschule absolvieren.

• Danach kannst du den Antrag auf „Bewilligung zur Durchführung von Übungsfahrten“ in unserer Fahrschule stellen. Voraussetzungen dafür:

◦ Mindestalter (z. B. 17,5 Jahre für B + 2 Wochen)

◦ Verkehrszulässigkeit (von Behörde überprüft)

◦ Ärztliches Gutachten

◦ Deine Begleitperson muss den Führerschein für die betreffende Klasse seit mind. 7 Jahren besitzen, Fahrpraxis für die vergangenen drei Jahre nachweisen, keine Bestrafung wegen eines Entzugsdeliktes und max. eine Vormerkung haben und in einem besonderen Naheverhältnis zu dir stehen (z. B. Elternteil). Es dürfen maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

◦ Hinweis:

der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden.

• Übungsfahrten machen: Wenn du den Bewilligungsbescheid hast, kannst du mit deiner Begleitperson Übungsfahrten durchführen. Diese gelten als praktische Hauptschulung und es müssen mindestens 1000 Kilometer absolviert werden. Jede Übungsfahrt musst du in ein Fahrtenprotokoll eintragen, das von dir und deiner Begleitperson unterschrieben werden muss.

• Bei den Übungsfahrten müsst ihr den Bewilligungsbescheid, einen Lichtbildausweis von dir sowie den Führerschein deiner Begleitperson immer dabei haben. Das Auto ist vorne und hinten mit dem „L-Taferl“ während der Fahrt zu kennzeichnen. Außerdem ist noch folgendes einzuhalten:

◦ Alkoholgrenze von 0,1 Promille (für dich und deine Begleitperson)

◦ Begleitperson muss neben dir sitzen

◦ Übungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden

◦ Das Ziehen von Anhängern ist unzulässig

• Beobachtungsfahrt in der Fahrschule: nach mind. 1000 km Übungsfahrt machst du gemeinsam mit deinem Fahrlehrer und deiner Begleitperson eine Beobachtungsfahrt

• Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung: Den Abschluss der Schulung bildet die Perfektionsschulung (4 UE) sowie die Prüfungsvorbereitung (1 UE)

• Die Führerscheinprüfung: besteht wie üblich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Den praktischen Teil kannst du frühestens mit Erreichen des für die Klasse geltenden Mindestalters ablegen (z. B. 18 Jahre für B). Prüfungstermine werden von uns organisiert. Theorie nach der theoretischen Ausbildung (32 Einheiten)

◦ Hinweis:

Natürlich ist auch für die duale Ausbildung ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben.

Wenn du dich für die duale Ausbildung entscheidest, stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

B VOLLVERSION 

B Voll  mit 18 Fstd.

Beginn mit 17,5 Jahren, praktische Prüfung ab dem 18. Geburtstag

• Du musst die komplette Theorieausbildung  in der Fahrschule (frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter; z. B. 17,5 Jahre für die Klasse B) machen.Danach kannst du bereits die Theorieprüfung absolvieren. Gleichzeitig kannst du mit den Fahrstunden  beginnen. Voraussetzungen dafür:

◦ Mindestalter (z. B. 17,5 Jahre für B)

◦ Verkehrszulässigkeit (von Behörde überprüft)

◦ Ärztliches Gutachten

• Prüfung: besteht wie üblich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Den praktischen Teil kannst du frühestens mit Erreichen des für die Klasse geltenden Mindestalters ablegen (18 Jahre für B). Prüfungstermine werden von uns organisiert Theorie alle 2 Wochen am Mittwoch, die praktische Prüfung frühestens eine Woche danach alle 2 Wochen auch mittwochs.

Hinweis: Natürlich ist auch ein Erste-Hilfe-Kurs (entsprechend der Klasse) vorgeschrieben.

Dieser muss spätestens in der Woche vor der Prüfung in der Fahrschule abgegeben werden.

 

 

ALLGEMEIN:  LENKBERECHTIGUNG MIT „B“

• Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.

• Kraftfahrzeugen mit drei Rädern (z. B. Trikes)

• Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn du:

• seit mind. fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Lenkberechtigung Klasse B bist (nicht mehr in der Probezeit) und 6 Stunden Fahrpraxis im Lenken von Krafträdern erhalten hast. Damit kann im Führerschein der Code 111 eingetragen werden und der „kleinen Freiheit“ auf zwei Rädern steht nichts mehr im Weg.

• Motorfahrrädern (Mopeds und Mofas)

• vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen

• Quads

HINWEIS: ZIEHEN VON ANHÄNGERN MIT „B“

Mit dem Führerschein der Klasse B darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden. (Summe max. 4250kg)

Ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) darf mit der Klasse B nur gezogen werden, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt. (sonst EzuB notwendig!)

Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten Wert (Anhängelast) übersteigt (siehe Zulassung Anhänger gebremst max.kg).

Bei geländegängigen Kraftwagen ist das 1,5-fache der höchsten zulässigen Gesamtmasse maßgebend, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine geringere Anhängelast angegeben ist. (§61 Abs. 1 KDV)