Modul AM – Mopedführerschein
Ab 15 Jahren!
Seit 19. Jänner 2013 ersetzt die Führerschein-Klasse AM (Mopedführerschein) den Mopedausweis. Die Mopedausbildung und -prüfung bleiben unverändert, d. h., dass die theoretische Ausbildung, die Praxisausbildung und die theoretische Mopedprüfung für alle Pflicht ist. Die Reihenfolge Praxis – theoretische Prüfung ist dabei nicht vorgeschrieben.
Details
Ein Mopedführerschein berechtigt zum Lenken von:
- Motorfahrrädern (Mopeds) bis maximal 45 km/h und 50 ccm bei Verbrennungsmotor bzw. max. 4 kW bei Elektromotor
- vierrädrigen Leicht-KFZ (Mopedautos) und Quads bis max. 50 ccm und 45 km/h
- Electro-Scootern mit mehr als 25 km/h oder über 600 W
Hinweis: Der Mopedführerschein (Klasse AM) ist nicht Teil des neuen Stufenführerscheins in der Klasse A und erleichtert daher nicht den Aufstieg in die Klasse A1 (gilt nicht als Praxiszeit).
DIE AUSBILDUNG DARF FRÜHESTENS 2 MONATE VOR DEM 15.GEBURTSTAG BEGONNEN WERDEN!
DIE THEORETISCHE PRÜFUNG FINDET AM COMPUTER STATT (jeder 2.Mittwoch 14:00)
Die Klasse AM darf auch mit jeder anderen Führerschein-Klasse (A, B, C, D etc.) gelenkt werden. Einschränkungen sind hier in einzelnen Mitgliedsstaaten der EU jedoch möglich.