Modul D1, D1E, D und DE – Busse
Die verschiedenen Klassen der Gruppe D berechtigen prinzipiell dazu, Kraftwagen zur Beförderung von mehr als 8 Personen (Busse) zu fahren. Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppen bestehen darin, wie viele Personen maximal befördert werden dürfen bzw. ob zusätzlich ein Anhänger gezogen werden darf. Für die Klasse D gilt prinzipiell ein Mindestalter von 21 Jahren.
Details
Klasse D1
Die Klasse D1 berechtigt zum Lenken eines Kraftwagens mit mehr als acht, aber maximal 16 Plätzen für beförderte Personen (außer Lenkerplatz). Die Gesamtlänge des Kraftwagens darf maximal acht Meter betragen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre
- Führerschein Klasse B muss vorhanden sein und der Erste-Hilfe-Grundkurs (16 Stunden) muss absolviert werden. Fahrpraxis ist nicht vorgeschrieben.
Befristung:
Die Lenkberechtigung D1 wird max. für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr für zwei Jahre erteilt. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Klasse D1E – Anhänger mit mehr als 750 kg
Die Klasse D1E berechtigt zum Lenken eines Zugfahrzeugs der Klasse D1 (max. 16 Plätze für beförderte Personen) + ein Anhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Es gelten die selben Voraussetzungen wie für die Klasse D1.
Hinweis: Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse D1E, wenn der Lenker die Berechtigung für die Klasse D1 besitzt.
Klasse D – Busse und Sonderfahrzeuge
Mit der Klasse D dürfen Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen (außer Lenkerplatz) sowie Sonderkraftfahrzeuge gelenkt werden.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 24 Jahre; die praktische Fahrprüfung darf jedoch bereits mit Vollendung des 21. Lebensjahres abgelegt werden. Die Lenkberechtigung für D (und DE) kann auch mit Vollendung des 21. Lebensjahres erteilt werden, wenn ein Fahrerqualifizierungsnachweis vorhanden ist (gemäß § 14b Abs. 1 des GelverG oder §44bAbs.1 des KflG)
- Erste-Hilfe-Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden
Hinweis: Wer mit einem Fahrzeug der Klasse D unterwegs ist, für den gilt ein Alkoholgehalt des Blutes von max. 0,1 Promille bzw. max. 0,05 mg/l (Alkoholgehalt der Atemluft).
Klasse DE – Anhänger mit mehr als 750 kg
Mit der Klasse DE darfst du ein Zugfahrzeug der Klasse D lenken sowie einen Anhänger mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Es gelten die selben Voraussetzungen wie für die Klasse D und natürlich musst du den Führerschein D haben.