Modul F – Traktoren
Ein Führerschein der Klasse F berechtigt dich folgende Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von max. 50 km/h zu lenken:
- Zugmaschinen
- Motorkarren
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Transportkarren
Außerdem dürfen gelenkt werden:
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht sowie
- Sonderkraftfahrzeuge
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre (beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge, Nachweis der geistigen und körperlichen Reife erforderlich) ansonsten gilt:
- Mindestalter: 18 Jahre